Für überkonfessionelle Zwecke
  • Kleine Totenwachen
  • Maiandachten, Kreuzwegandachten
  • Feldfrüchtegottesdienst
  • alle religiösen Feiern von Schule und Kindergarten: Schulgottesdienste, Adventkranzweihe, Martinsfest, …
  • Krippenspiel und Herbergsuche
  • Religiöse Feiern der Straßer Vereine: Goldhaubengruppe, Seniorenbund, Feuerwehren,…
  • Religiöse Feiern mit besonderen Inhalten für kleine Gruppen: Jugendgottesdienste, Adventfeiern, Abendgebet, Gedenkgottesdienste für totgeborene Kinder, Wortgottesdienste, Meditationsangebote, …
  • Ausgangs- und Endpunkt von Nachtwanderungen
  • Pilgergottesdienste (Via nova: Passau–St. Wolfgang)
  • In der Folge: Kirchweihfest als Kern eines wiederkehrenden Ortsfestes (siehe Peterstag in Berg), bei dem auch die Vereine und evt. Gewerbebetriebe sich einbinden können.
  • Private religiöse Feiern
    – Hochzeiten
    – Hochzeitsjubiläen
    – Segnungen
    – Dankgottesdienste zu bestimmten
       Anlässen
  • Religiöse Feiern auswärtiger Vereine
Für kulturelle Veranstaltungen
  • Konzerte kleiner Ensembles:
  • (Geigen, Flöten, Bläser, Musikschule,
  • Stubenmusi, Jugendorchester…)
  • Liederabende
  • Ausstellungen: Krippen, Handarbeiten, Kunsthandwerk, Malerei, Fotos
  • Lesungen
  • Buchpräsentationen

Für private religiöse Feiern und Kulturveranstaltungen ist ein sehr moderater Nutzungsbeitrag vorgesehen.
Dieser soll dem nachhaltigen Erhalt der Kapelle sowie der Abdeckung der Betriebskosten dienen.