Für überkonfessionelle Zwecke
- Kleine Totenwachen
- Maiandachten, Kreuzwegandachten
- Feldfrüchtegottesdienst
- alle religiösen Feiern von Schule und Kindergarten: Schulgottesdienste, Adventkranzweihe, Martinsfest, …
- Krippenspiel und Herbergsuche
- Religiöse Feiern der Straßer Vereine: Goldhaubengruppe, Seniorenbund, Feuerwehren,…
- Religiöse Feiern mit besonderen Inhalten für kleine Gruppen: Jugendgottesdienste, Adventfeiern, Abendgebet, Gedenkgottesdienste für totgeborene Kinder, Wortgottesdienste, Meditationsangebote, …
- Ausgangs- und Endpunkt von Nachtwanderungen
- Pilgergottesdienste (Via nova: Passau–St. Wolfgang)
- In der Folge: Kirchweihfest als Kern eines wiederkehrenden Ortsfestes (siehe Peterstag in Berg), bei dem auch die Vereine und evt. Gewerbebetriebe sich einbinden können.
- Private religiöse Feiern
– Hochzeiten
– Hochzeitsjubiläen
– Segnungen
– Dankgottesdienste zu bestimmten
Anlässen - Religiöse Feiern auswärtiger Vereine
Für kulturelle Veranstaltungen
- Konzerte kleiner Ensembles:
- (Geigen, Flöten, Bläser, Musikschule,
- Stubenmusi, Jugendorchester…)
- Liederabende
- Ausstellungen: Krippen, Handarbeiten, Kunsthandwerk, Malerei, Fotos
- Lesungen
- Buchpräsentationen
Für private religiöse Feiern und Kulturveranstaltungen ist ein sehr moderater Nutzungsbeitrag vorgesehen.
Dieser soll dem nachhaltigen Erhalt der Kapelle sowie der Abdeckung der Betriebskosten dienen.


